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   OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94   

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https://dejure.org/1995,6136
OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94 (https://dejure.org/1995,6136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.1995 - 3 Ss 209/94 (https://dejure.org/1995,6136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 3 Ss 209/94 (https://dejure.org/1995,6136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiswürdigung; Beweis; Meßgerät; Messung; Toleranzwert; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94
    Im Falle der mit amtlich zugelassenen Geräten und standardisierten Methoden (BGH NStZ 1993, 5) getroffenen technischen Geschwindigkeitsfeststellung bieten - wie in den Fällen von sonstigen Routineuntersuchungen (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1993, 3081, 3082, 3083) - Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen ausreichend Gewähr, daß dem Tatrichter die Möglichkeit technischer und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewußt gewesen ist.
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94
    Dem hat es durch die Berücksichtigung einer - hier allerdings nicht ausdrücklich bezifferten Meßtoleranz - Rechnung getragen (vgl. hierzu BGHSt 28, 1, 2).
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94
    Zur Erörterung von Fehlerquellen bestand darüberhinaus mangels konkreter Anhaltspunkte für Meßfehler kein Anlaß (BGH a.a.O. 3082; OLG Hamm NStZ 1990, 546 ).
  • OLG Köln, 27.10.1992 - Ss 327/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94
    Nur dann, wenn ein Betroffener uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, bedarf es auch der Angabe des Meßverfahrens und der Toleranzwerte nicht (BGH a.a.O.; hierzu ergangen auf Vorlagebeschluß des OLG Köln VRS 84, 112 ; vgl. auch OLG Celle NdsRpfl 1993, 167).
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